EUGH könnte Opap Monopol kassieren

20.9.2012 von admin

Im EUGH Verfahren gegen das Monopol von Opap hat der Generalanwalt, wie irgendwie zu befürchten war, die Berechtigung des Monopols von Opap in Zweifel gezogen, da er nicht erkennen kann, dass es dazu dient das Glücksspiel in Griechenland zu begrenzen. Das Gericht ist zwar nicht an Votum des Generalsanwalts gebunden, entscheidet aber in der Regel entsprechend und die Entscheidung wird schon im kommenden Monat erwartet.

http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_20/09/2012_462215

Zusätzliche Konkurrenz wäre natürlich eine weitere sehr schlechte Nachricht, nach den ohnehin schlechten Nachrichten der letzten Tage bzgl. erhöhte Steuern. Der Markt scheint den Ausgang aber in dem Absturz der letzten Tage schon diskontiert zu haben, denn heute fällt die Aktie “nur” um 2,3% auf 4,31.

Nur auf Basis der erhöhten Steuern war ich heute Morgen noch der Meinung, dass die Reaktion des Marktes zu heftig war. Falls jetzt das Monopol ganz und gar aufgehoben wird, wäre es (für mich) fast schon unmöglich einzuschätzen, wie hoch die künftigen Gewinne noch ausfallen werden. Mir stellt sich auch die Frage, ob das Unternehmen wenigstens Lizenzzahlungen zurückerhalten würde, die für ein Monopol gezahlt wurde, das der griechische Staat nun nicht liefern kann.

Nachkaufen ist für mich erstmal von der Agenda gestrichen. Werde jetzt überlegen, ob ich weiter halte oder erstmal (zum Teil) verkaufe und die weitere Entwicklung von der Seitenlinie beobachte.

Dieser Eintrag wurde am 20.9.2012 um 14:27 verfasst und befindet sich in Analysen. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.

7 Antworten auf “EUGH könnte Opap Monopol kassieren”

  1. Alex sagt:
    20.9.2012 bei 14:53

Hatte OPAP ein Monopol? Ich dachte es war der “zweitgrößte” Anbieter in GR?

  1. admin sagt:
    20.9.2012 bei 15:22

Noch hat Opap ein Monopol für Sportwetten und diverse Glücksspiele. Damit sind sie auch der größte Anbieter in Griechenland. Sie sind auch einer der größten in Europa (gewesen). Vielleicht passt darauf das “zweitgrößte”? Eine andere Erklärung habe ich leider nicht.

  1. Alex sagt:
    20.9.2012 bei 15:43

Vielleicht gab es da noch eine Lotterie, oder OPAP war der zweitgrößte Lottoanbieter… irgendwas in der Art… ist ja auch egal, warscheinlicht hab ich nur was verwechselt

  1. chaka sagt:
    21.9.2012 bei 21:24

OPAP ist der größte Glücksspielanbieter in GR und Europa.

Zu den 30% Spielsteuer auf die GGR:
Für die VLTs und die Erweiterung der bestehenden Lizenzen von Dez. 2020 bis 2030 war diese Spielsteuer bereits in den Verträgen enthalten.

Neu ist die 30% Spielsteuer für die bis Dez 2020 laufende Lizenz. Zusätzlich belastet noch die (bereits für das Online Gaming) 10% Gewinnsteuer für die Spieler ab dem ersten Euro (bisher ab 100 Euro Gewinn).

Bei den VLTs könnte der Steuersatz auf die GGR von 30% auf 35% angehoben werden.

Nach dem Artikel in der ekathimerini dürfte das Monopol von OPAP im Oktober fallen. Die Zeitung berichtete auch als erste über die zusätzlichen Steuern. Sind wohl gut informiert.

Der Verkauf des 29% Anteils (von der HR) wird bis Ende Januar 2013 erwartet.

http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_20/09/2012_462346

Die Informationspolitik von OPAP unter dem neuen VV lässt leider sehr zu wünschen übrig. Ich wünsche mir den Vorgänger zurück.

Nach dem Verkauf des 29% Anteils kann es aber auch einen Wechsel an der Spitze geben. Ich habe immer noch nicht verstanden weshalb ein Führungswechsel vor einem derartigen Verkauf stattfindet.

  1. chaka sagt:
    26.9.2012 bei 15:26

Bei der Lizenzerweiterung von 2020 bis 2030 muß ich mich korrigieren. Hier waren nur 5% auf die GGRs vorgesehen.
Deshalb wird OPAP für diese Lizenz 80% der Lizenzgebühr von 375 Mio. € zurückerhalten.

  1. admin sagt:
    27.9.2012 bei 14:42

vielen Dank für die vielen detaillierten und informativen Kommenare zu dem Thema!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert